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Neustarthilfe für Soloselbstständige kann bis 31.10.2021 beantragt werden

Soloselbstständige, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen hatten, können noch bis 31. Oktober Hilfen beantragen. Nähere Informationen dazu und Antragsweg sind zu finden unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe/neustarthilfe.html

Die Neustarthilfe richtet sich vor allem an Soloselbständige, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben, daher die Überbrückungshilfe III nicht beantragen können/ konnten. Es werden die Umsätze, nicht die Fixkosten mit dem Vorjahr verglichen. Eine Prüfung zur Situation lohnt sich also.

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