Liebe Kunden und Kundinnen,
jetzt sind die wichtigsten Antworten auf bisherige Fragen zum Antrag auf den Liquiditätszuschuss Berlin von der IBB (Investitionsbank Berlin) klar.
Hier zusammenfassend für Soloselbstständige und Einzelunternehmer/innen:
. Für ohne oder mit bis zu 5 Beschäftigte können 5000 € (vom Senat Berlin) Zuschuss beantragt werden, und bei Bedarf zusätzlich bis zu 9000 € (aus Bundesmitteln). Die Höhe ist abhängig vom Bedarf, die notwendige Liquidität für bis zu 6 Monate abzudecken, und d. h. auch die notwendige Privatentnahme, in der Beschreibung der IBB wird es das „eigene Gehalt“ genannt. Achtung! Das gilt nur für den Senatszuschuss; die Bundesmittel sind nur für Betriebsmittel zu verwenden. – Anm.: Gehalt wird buchhalterisch für Solo-Selbstständige/ Kleinstunternehmer/innen so nicht genannt, denn Lohn oder Gehalt erhalten eigentlich nur Mitarbeiter/innen, Selbstständige entnehmen privat (Privatentnahme). Daher haben wir das anfänglich so auch nicht verstanden. :-()
. Umsatzsteuerzahlungen und Vorsteuerzahlungen werden im Rahmen dieser Unterstützung nicht berücksichtigt. – Jetzt ergibt sich für nicht Betriebswirtschaftler/innen die nächste Frage, nämlich was ist Vorsteuer? Das ist die Umsatzsteuer, die Selbstständige/ Unternehmer/innen in ihrer Verrechnung an das Finanzamt abführen. – Wer den Antrag schon gestellt hat, erinnert sich sicher an die Frage nach vorsteuerabzugsberechtigt? – Wer also keine Umsatzsteuer abführt, weil Kleinunternehmer/in nach § 19(1) UStG (Umsatzsteuergesetz), ist auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, zahlt ja gar keine USt.
. By the way, Überzahlungen werden später zurückgefordert (Finanzamt lässt grüßen), und antragsberechtigt sind nur hauptberuflich Selbstständige! – Also ist unsere Empfehlung: Klar rechnen und alle notwendigen und zugelassenen Ausgaben einbeziehen, aber auch ethisch-moralisch fair bleiben. Letzteres ist bei den meisten Soloselbstständigen und Kleinstunternehmer/innen sowieso gegeben, so unsere Erfahrung.
Alle bisher gestellten Fragen und Antworten sind insgesamt zu finden unter FAQ (Frequently Asked Questions = häufig gestellte Fragen):
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/faq-coronahilfen.html
Wir wünschen Ihnen allen viel Erfolg für den Antrag und natürlich weiterhin gute Zukunftsaussichten für das Geschäft – aus der Krise kreativ und gestärkt hervorzugehen!