Im Moment stellt sich für einige Betroffene wohl die Frage „Wie stelle ich einen Förderantrag, wenn ich den Formantrag gar nicht online finde?“ So gerade geschehen bei einer Kundin von uns, die den 2. Teil (Folgeantrag auf Gründungszuschuss) beantragen möchte, also die 300 € pro Monat für weitere 9 Monate. Gerade jetzt ist ja jede finanzielle Unterstützung so wichtig! Wir schlagen vor, den Antrag erstmal formlos zu stellen, schriftlich und per E-Mail. Parallel dazu bitte auch die Arbeitsagentur versuchen telefonisch zu erreichen, um die Anfrage und den Antrag zusätzlich abzusichern. – Jedes Telefonat muss nämlich dort in die Datenbank eingetragen werden.
Was gehört noch dazu, also zum Folgeantrag?
Die Arbeitsagentur will für die Folgeförderung i. d. R. wissen, wie erfolgreich die ersten Monate waren, also die Einnahmen und Ausgaben, und welche Gewinne erreicht worden sind. Hinzu kommt meist ein kurze Erläuterung; also warum die Abweichungen von der ursprünglichen Planung…? Dazu ergänzt man dann welche Marketingmaßnahmen stattgefunden haben und welche in den kommenden Monaten noch geplant sind und welche Aufträge erwartet werden, also zukünftiger Umsatz und Gewinn. Bewilligt wird nur, wenn Wirtschaftlichkeit gegeben ist (kann ich also von dem Gewinn leben?) oder es gute Gründe gibt warum nicht, und wie die Aussichten für die Zukunft besser werden. – Tja, und jetzt wird es natürlich schwierig bezogen auf die aktuelle Lage. Für manche mag es ja sogar eine gute Situation sein, weil das Gründungsthema vielleicht gerade zur Situation passt. Aber viele sind vom Umsatzeinbruch betroffen. Leider können wir dazu gerade auch keine klare Antwort geben, würde den Antrag aber dennoch stellen. Vielleicht gibt man den Hinweis darauf, dass man zunächst nur für wenige Wochen mit dem Einbruch rechnet, danach wieder regulär weiter aufgebaut wird, Online-Maßnahmen gestärkt werden…? Alles hängt also von der tatsächlichen geschäftlichen Planung ab.
Hier noch ein nützlicher link zu Fragen zum Thema Existenzgründung (Bezirksamt Neukölln):
Daraus: „Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat für eine Telefonnummer (030) 9013-8444 für alle Fragestellungen zur Existenzgründung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet.“
Wir haben angerufen und unseren Hinweis bestätigt bekommen, also falls nichts zu finden ist, Antrag formlos stellen. – Das gilt i. d. R. übrigens auch für andere Anträge, bis hin zum Finanzamt. Aber Achtung, immer auch mit der jeweiligen Behörde Kontakt aufnehmen, nachfragen, sich dazu möglichst gut absichern.
Eine weitere Antwort, die wir auch noch nicht haben, ist: Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort und damit auch bald Geld erhalte? – Die Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen der Arbeitsagentur haben sicher mehr als genug zu tun. Mit Verzögerungen sollten wir also rechnen. Und es sieht ja so aus, als wenn gerade daran gearbeitet wird, das schnelle Lösungen für Liquidität geschaffen werden sollen. Aber uns ist im Ablauf der Verfahren nicht klar wie genau.
Bleibt dann wohl noch der Antrag auf Grundsicherung (Jobcenter). https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/weiterbewilligungsantrag-arbeitslosengeld-2
Und auch hier liegt die Antwort im Detail des Antrags. Dennoch viel Erfolg weiterhin und dran bleiben!
Wir arbeiten weiter an Lösungen und arbeiten an Antworten, und wünschen allen eine gute Woche.